Wir arbeiten bei Binnenschiffstransporten ausschließlich auf der Grundlage der Internationalen Verlade- und Transportbedingungen (IVTB), bei Speditionsgeschäften ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017), jeweils neueste Fassung. Die IVTB und ADSp 2017 können bei uns angefordert oder hier eingesehen/heruntergeladen werden.
Die IVTB beschränken in § 17 Absatz 2 IVTB die vom Frachtführer zu leistende Entschädigung wegen Verlustes oder Beschädigung des Gutes auf 2 SZR/kg. Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HBG, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschuldens oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und (3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet.
Alle Buchungen von uns erfolgen vorbehaltlich der korrekten Angaben durch den Versender hinsichtlich Anzahl, Abmessung, Gewicht, Beschaffenheit sowie Inhalt und der erfolgten Erteilung eventuell erforderlicher Transportgenehmigungen. Wir haften ausdrücklich nicht bei unverschuldeter Verzögerung oder Stornierung jeglicher Art im Transportverlauf.Es findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist das Schifffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort.