In der DTG Deutsche Transport-Genossenschaft Binnenschifffahrt eG bestimmen die Mitglieder den Aufsichtsrat, der sich wiederum ausschließlich aus Schiffseignern zusammensetzt. Jahresüberschüsse kommen ausdrücklich dem Genossenschaftsmitglied und damit dem Schiffseigner selbst zugute – und keinem Shareholder.